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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Medienservice Malsy, Benjamin Malsy, Großenhainer Straße 75, 01127 Dresden (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (Auftraggebern). Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die Angebote des Anbieters richten sich, soweit nicht anders angegeben, an Kunden im deutschen Markt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften etwas anderes vorsehen.

2. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

  1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website des Anbieters stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Der Kunde kann über die Website oder per E-Mail eine unverbindliche Anfrage für die gewünschten Leistungen stellen. Der Anbieter unterbreitet daraufhin ein Angebot (z.B. in Form eines Kostenvoranschlags oder Projektvorschlags). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters innerhalb der vorgesehenen Annahmefrist annimmt oder der Anbieter die Annahme des Kunden in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt.
  2. Der Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsschein festgelegt. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
    • Projektmanagement & Zusammenarbeit: Planung, Steuerung und Koordination von Projekten sowie Kommunikation mit dem Kunden während der Projektdurchführung.
    • Beratung & Strategie: Fachliche Beratung, Konzeption und Strategieentwicklung in digitalen und IT-bezogenen Projekten.
    • Digital Design & Markenauftritt: Gestaltung von digitalen Medien, Web- und Grafikdesign, Entwicklung von Corporate Design und Markenauftritten.
    • Digital Marketing (Kanäle & Performance): Entwicklung und Durchführung von Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. SEO, SEA, Social Media, E-Mail-Marketing) und Performance-Analysen.
    • Klassisches Marketing & Print: Konzeption und Gestaltung von klassischen Marketingmaterialien, Druckerzeugnissen und Werbekampagnen.
    • Webentwicklung & technische Umsetzung: Programmierung und Entwicklung von Websites, Webanwendungen und technischen Lösungen.
    • Digitale Infrastruktur & Managed Services: Einrichtung und Wartung von Hosting, Cloud-Services, Servern, sowie laufende Betreuung (Managed Services).
    • Content & Media Produktion: Erstellung von Inhalten wie Text, Bild, Video oder Audio sowie Multimedia-Produktionen.
    • Geschäfts- & Prozessoptimierung / Compliance: Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen, Beratung zu Compliance- und Datenschutzthemen in der IT.
    • IT-Service & Support: Technischer Support, Wartung, Fehlerbehebung und allgemeine IT-Dienstleistungen.
    • Schulung & Enablement: Durchführung von Trainings, Workshops und Schulungen zur Befähigung des Kunden oder dessen Mitarbeiter in den genannten Bereichen.

    Diese Aufzählung dient der allgemeinen Beschreibung des Leistungsspektrums. Die konkrete Leistungsbeschreibung und der Leistungsumfang des einzelnen Vertrags ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.

  3. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien (z.B. in Form eines Change Requests). Sofern durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden Mehraufwand entsteht, ist der Anbieter berechtigt, diesen zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern der Mehraufwand und die zusätzliche Vergütung dem Kunden zuvor angezeigt wurden.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bei der Durchführung des Projekts in angemessenem Umfang zu unterstützen. Insbesondere stellt der Kunde dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Daten in geeigneter Form zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos oder Zugangsdaten, soweit diese für die Vertragserfüllung benötigt werden. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund ausbleibender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
  2. Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass er über erforderliche Nutzungsrechte, Lizenzen oder Einwilligungen hinsichtlich der übergebenen Inhalte (z.B. Texte, Bilder, Musik, Marken, Software) verfügt. Sollte der Anbieter aufgrund der Nutzung vom Kunden bereitgestellter Materialien von Dritten wegen Rechtsverletzungen (z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutz) in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Etwaige dem Anbieter entstehende Rechtsverfolgungskosten sind vom Kunden zu tragen.
  3. Der Kunde ist für den von ihm gewünschten Inhalt seiner Website, Werbematerialien oder sonstigen Projektergebnisse selbst verantwortlich. Er prüft sämtliche vom Anbieter erstellten Entwürfe, Designs, Texte und sonstigen Ergebnisse auf sachliche und rechtliche Richtigkeit sowie darauf, ob sie seinen Vorgaben entsprechen. Mit Freigabe oder Abnahme solcher Arbeitsergebnisse übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt und Gestaltung. Gleichzeitig bestätigt der Kunde, dass die erbrachte Leistung seinen Anforderungen entspricht, vorbehaltlich etwaiger Mängelrügen gemäß Abschnitt 6 dieser AGB.
  4. Etwaige besondere gesetzliche Pflichten (z.B. Impressumspflicht auf einer Website, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, Einhaltung von Datenschutzbestimmungen) obliegen dem Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Anbieter kann auf Wunsch beratend unterstützen, die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der vom Kunden betriebenen Inhalte oder Geschäftsmodelle liegt jedoch beim Kunden.
  5. Sollte der Kunde Dritte mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten beauftragen oder sollten mehrere Ansprechpartner auf Kundenseite beteiligt sein, wird der Kunde einen kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner benennen, der für Abstimmungen mit dem Anbieter zur Verfügung steht und berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen für den Kunden zu treffen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Kunden für die Leistungen des Anbieters zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Je nach Vereinbarung kann die Vergütung als Festpreis (Pauschalhonorar für ein Leistungspaket) oder auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Sofern keine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, gilt eine Vergütung nach dem aktuellen Stundensatz des Anbieters als vereinbart.
  2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist und nichts Abweichendes angegeben ist. Erfolgt die Leistungserbringung gegenüber einem Verbraucher, weist der Anbieter in Angeboten und Rechnungen den Endpreis inklusive Mehrwertsteuer aus.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen oder Teilzahlungen zu verlangen. In der Regel kann der Anbieter – sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde – bei Vertragsschluss eine Abschlagszahlung von bis zu 50% der Gesamtvergütung in Rechnung stellen, zahlbar vor Beginn der Leistungserbringung. Weitere Teilzahlungen können bei längeren Projekten nach Fortschritt (z.B. Meilenstein-Abnahmen) vereinbart werden. Der Restbetrag ist spätestens bei Fertigstellung der Leistung bzw. vor Übergabe des finalen Werkes fällig.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Anbieters innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem vom Anbieter angegebenen Konto.
  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regeln. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB). Dies sind gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter – nach vorheriger angemessener Fristsetzung – berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Projekts bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen (Zurückbehaltungsrecht) oder nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rechte des Anbieters bei Zahlungsverzug des Kunden (wie § 323 BGB Rücktritt, § 280 BGB Schadensersatz) bleiben unberührt.
  7. Zusätzliche, vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasste Leistungen oder vom Kunden gewünschte Änderungen (Mehrleistungen) werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen oder der aktuellen Preisliste des Anbieters vergütet. Der Anbieter wird den Kunden vorab auf absehbare Mehrkosten hinweisen.
  8. Auslagen und Fremdkosten, die dem Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen und mit dem Kunden abgestimmt sind, sind vom Kunden zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für erforderliche Drittleistungen (z.B. Lizenzen für Stockmaterial, Druckkosten, Hosting-Gebühren, Versandkosten, Reisekosten und Spesen etc.), soweit diese nicht bereits ausdrücklich im Angebot des Anbieters als inklusive ausgewiesen sind.

5. Nutzungsrechte

  1. Alle vom Anbieter erbrachten schöpferischen Leistungen – insbesondere Entwürfe, Grafiken, Designarbeiten, Konzepte, Texte, Software-Code, Fotografien, audiovisuelle Medien und sonstige kreative Werke – unterliegen dem Urheberrecht oder anderen Schutzrechten (z.B. Designrecht) des Anbieters. Der Anbieter bleibt Urheber bzw. Rechteinhaber aller von ihm erstellten Werke. Der Kunde erhält daran – sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt wurde – ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
  2. In der Regel räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werken ein, soweit dies für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Ausweitung auf andere als die vereinbarten Nutzungsarten, Bearbeitung, Weiterlizenzierung oder Übertragung an Dritte) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig, sofern nicht gesetzlich eine weitergehende Nutzung gestattet ist.
  3. Die Einräumung der in Absatz 2 genannten Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung. Erst nach vollständiger Zahlung geht das Nutzungsrecht an den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Anbieter. Der Anbieter kann dem Kunden die Nutzung der erbrachten Werke bis dahin vorläufig untersagen oder technisch verhindern (z.B. durch Entfernen einer Website), falls der Kunde trotz Fälligkeit nicht zahlt.
  4. Sofern nicht abweichend vereinbart, erhält der Kunde keine physischen oder offenen digitalen Quellmaterialien (z.B. offene Design-Dateien, Quellcode, Photoshop-Dateien). Die Herausgabe solcher Originaldateien oder Quellcodes durch den Anbieter ist – soweit nicht zur Vertragserfüllung ohnehin geschuldet – gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Der Kunde erhält jedoch die für die Nutzung erforderlichen Endprodukte bzw. Dateien (z.B. fertig gestaltete Grafiken in gängigen Formaten, kompilierte Programme, Zugriff auf die fertig erstellte Website).
  5. Der Anbieter bleibt berechtigt, die von ihm erstellten Werke und erbrachten Leistungen angemessen zu eigenen Werbezwecken einzusetzen. Insbesondere darf der Anbieter den Namen bzw. das Logo des Kunden als Referenz angeben und Abbildungen oder Ausschnitte des fertigen Projekts in seinem Portfolio (online wie offline) darstellen. Ebenso darf der Anbieter auf oder in der Nähe von urheberrechtlich geschützten Bestandteilen des Werks (z.B. im Footer einer Website oder in Metadaten) in branchenüblicher Form auf seine Urheberschaft hinweisen (Urheberbenennung), sofern der Kunde dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Der Kunde kann dem im Einzelfall aus berechtigten Gründen widersprechen; im Falle eines Widerspruchs unterlässt der Anbieter weitere Referenznennungen bezüglich des betroffenen Projekts.
  6. Der Kunde darf die gelieferten Werke im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwenden, jedoch nicht ohne Einwilligung des Anbieters bearbeiten oder inhaltlich ändern, soweit nicht die Art der überlassenen Werke eine solche Bearbeitung bestimmungsgemäß vorsieht (z.B. Editieren von Texten durch den Kunden). Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, urheberrechtliche Vermerke, Wasserzeichen, digitale Signaturen oder andere Rechtsvermerke des Anbieters zu entfernen oder zu verändern. Jede unberechtigte Nachahmung oder Veränderung von geschützten Werken kann Schadensersatzansprüche auslösen.
  7. Falls im Rahmen der Leistungserbringung durch den Anbieter Materialien Dritter zum Einsatz kommen (z.B. Open-Source-Software, Stockmedien, Bibliotheken), wird der Anbieter – soweit absehbar – den Kunden hierauf hinweisen. Für solche Drittmaterialien gelten zusätzlich die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Rechteinhabers, die vom Kunden zu beachten sind. Soweit Lizenzen für Drittmaterial kostenpflichtig sind, wird der Anbieter diese Kosten nur nach Abstimmung mit dem Kunden verauslagen oder dem Kunden zur direkten Beauftragung empfehlen (siehe ggf. auch Regelung zu Fremdkosten in Ziffer 4 Absatz 8).

6. Abnahme

  1. Sofern es sich bei der geschuldeten Leistung um die Herstellung eines Werkes im Sinne des Werkvertragsrechts handelt (z.B. Erstellung einer Website, Entwicklung einer Software, Design eines Logos oder einer Grafik), wird der Anbieter dem Kunden das fertige Werk oder wesentliche Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen. Der Kunde verpflichtet sich, eine Abnahme nicht unbillig zu verzögern oder zu verweigern. Insbesondere darf die Abnahme vom Kunden nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, da im Rahmen des Auftrags künstlerische Gestaltungsfreiheit besteht. Entscheidend ist, dass das Werk die vereinbarten Anforderungen erfüllt und keine wesentlichen Mängel aufweist.
  2. Der Kunde hat das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werks, schriftlich anzuzeigen (Mängelanzeige). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige oder nimmt der Kunde das Werk vor Ablauf der Frist in Gebrauch, gilt das Werk als vom Kunden abgenommen und die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit kein versteckter Mangel vorliegt.
  3. Zeigt der Kunde innerhalb der Prüffrist Mängel an, werden diese vom Anbieter überprüft. Bestätigen sich die vom Kunden gerügten Mängel, wird der Anbieter diese im Rahmen der Gewährleistung (siehe Ziffer 7) beseitigen und das verbesserte Werk erneut zur Abnahme vorlegen. In diesem Fall erfolgt die Abnahmeprüfung erneut entsprechend Absatz 2. Nicht wesentliche Mängel, die die Nutzung des Werks nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte auf Mangelbeseitigung.
  4. Der Anbieter kann Teilleistungen zur Teilabnahme vorlegen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die Natur des Projekts dies erlaubt (z.B. modulare Projektphasen). Eine Teilabnahme erfolgt nach denselben Grundsätzen wie eine Endabnahme. Mit der Teilabnahme gilt die entsprechende Leistung als vertragsgemäß erfüllt und löst – soweit vereinbart – eine Teilzahlungsverpflichtung des Kunden aus´.
  5. Im Falle einer Abnahme (ob ganz oder teilweise) erstellt der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich eine formlose Abnahmebestätigung (z.B. per E-Mail), in der die Abnahme erklärt und ggf. noch bestehende festgestellte Mängel protokolliert werden. Die Abnahme darf nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden.

7. Gewährleistung (Mängelhaftung)

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass seine Leistungen die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die deren Wert oder Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Bei Software-Entwicklungen erstreckt sich die Gewährleistung auf die Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen, nicht jedoch auf die völlige Fehlerfreiheit oder absolute Ununterbrochenheit der Laufzeit.
  2. Liegt ein Mangel der Leistung vor, der bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. Leistungserbringung vorhanden war, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Der Anbieter hat zunächst das Recht, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung (Reparatur/Überarbeitung) oder – sofern die Natur der Leistung dies zulässt – durch Ersatzleistung zu beseitigen. Der Kunde hat dem Anbieter hierfür eine angemessene Frist zu setzen.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl (d.h. ist der gemeldete Mangel auch nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben oder wird die Nachbesserung vom Anbieter verweigert oder unzumutbar verzögert), stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Er kann insbesondere nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung verlangen (Herabsetzung der Vergütung) oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 8 geltend machen.
  4. Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt – vorbehaltlich der folgenden Absätze – 24 Monate ab Abnahme der Werkleistung bzw. ab Lieferung der Ergebnisse, wenn der Kunde Verbraucher ist. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Fristen, soweit der Anbieter nach Ziffer 8 unbeschränkt haftet (insbesondere in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder es sich um einen Mangel an einem Bauwerk oder an einem Werk handelt, das in einem Grundstück oder Bauwerk fest mit verbunden ist (dann 5 Jahre, § 634a Abs.1 Nr.2 BGB). Ebenso unberührt bleiben im Verhältnis zu Verbrauchern die gesetzlichen Verjährungsfristen in Fällen von Arglist oder bei der Übernahme einer Garantie.
  5. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. HGB, treffen ihn die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Offensichtliche Mängel muss der kaufmännische Kunde dem Anbieter daher spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzeigen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Nicht offensichtliche (versteckte) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zur Mängelanzeige ohne Abweichungen.
  6. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler des Kunden, vom Kunden selbst vorgenommene Änderungen (oder durch vom Kunden beauftragte Dritte) oder durch nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände (z.B. Eingriffe des Kunden in den Code, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Verletzung von Mitwirkungspflichten) entstehen. Gleiches gilt für sogenannte „normale Abnutzung“ bei Verschleißteilen.
  7. Der Anbieter kann eine Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Mängelmeldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorlag oder der gemeldete Fehler bei ihm nicht reproduzierbar ist oder anderswo seine Ursache hatte. Weitere Rechte des Anbieters, Ersatz von Aufwendungen zu verlangen, bleiben unberührt, wenn eine Mängelrüge unberechtigt erfolgt.
  8. Eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn diese ausdrücklich in Textform als „Garantie“ bezeichnet wurde. Eine bloße Beschreibung der Leistungen oder eine Nennung von Leistungsdaten stellt keine Garantie im Rechtssinne dar.

8. Haftung

  1. Der Anbieter haftet dem Grunde nach für alle schuldhaft verursachten Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten resultieren. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten jedoch, soweit nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind oder der Anbieter ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.
  2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter – außer in den in Absatz 1 genannten Ausnahmefällen – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht.
  3. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser AGB gelten gleichermaßen für Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) und bei anfänglicher Unmöglichkeit. Sie gelten ferner auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Übernahme einer Garantie oder arglistigen Täuschung. In diesen Fällen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt. Eine vertragliche Vereinbarung, welche die Haftung für solche Fälle beschränkt oder ausschließt, wäre unwirksam.
  5. Soweit der Anbieter technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  6. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, erforderliche Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit angemessenem Aufwand rekonstruiert werden können. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Stromausfälle, behördliche Anordnungen u.ä.).

9. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer richtet sich nach der Art des gebuchten Leistungsmodells. Projektverträge (Werk- oder Dienstverträge über einmalige Leistungen) enden mit dem Erreichen des Vertragszwecks, d.h. der Fertigstellung und gegebenenfalls Abnahme der vereinbarten Leistung. Eine ordentliche Kündigung solcher Projektverträge vor vollständiger Leistungserbringung ist für beide Seiten ausgeschlossen, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Verträge über laufende oder wiederkehrende Dienstleistungen (Dauerschuldverhältnisse), wie z.B. Wartungsverträge, Support-Verträge oder Hosting-/Managed-Services-Verträge, laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine feste Laufzeit vereinbart wurde. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich (ohne Angabe von Gründen) gekündigt werden, soweit keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist. Bei Verbraucherverträgen beträgt die Kündigungsfrist mindestens die gesetzliche Mindestfrist gemäß § 309 Nr. 9 BGB (in der Regel 1 Monat zum Vertragsende).
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichen Umfang in Verzug gerät, trotz Abmahnung in gravierender Weise gegen Vertragspflichten verstößt (z.B. schwerwiegende Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Nutzungsrechtsbestimmungen) oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Anbieter trotz Fristsetzung eine wesentlich mangelhafte oder verspätete Leistung erbringt oder andere wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  4. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Vollendung des Werkes ohne wichtigen Grund, ist er gleichwohl verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen (§ 648 BGB). Der Anbieter hat sich in diesem Fall jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb auf die Vergütung anzurechnen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vertragsgemäß zu vergüten. Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt im Übrigen unberührt; die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt automatisch kraft Gesetzes ein. Eine Kündigung durch den Kunden zum Zweck der Neubeauftragung eines Dritten stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar.
  5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail) oder Schriftform, soweit gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

10. Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten, Auftragsdetails) unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenschutzinformationen des Anbieters sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters einsehbar (siehe Datenschutzerklärung). Darin ist im Einzelnen erläutert, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden und welche Rechte Betroffene haben.
  2. Der Anbieter ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten der Kunden vor unberechtigtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur insoweit verarbeitet, wie es zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Kunde eingewilligt hat oder eine sonstige gesetzliche Erlaubnisgrundlage vorliegt.
  3. Soweit der Kunde dem Anbieter personenbezogene Daten Dritter zur Verfügung stellt (etwa Bildmaterial, Kontaktdaten von Kunden des Auftraggebers etc.), steht der Kunde dafür ein, dass er dazu berechtigt ist und die Nutzung durch den Anbieter datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten resultieren.
  4. Sofern der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig wird (d.h. personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa beim Hosting von Daten oder Wartung von Systemen mit Personendaten), werden Anbieter und Kunde vor Beginn der Datenverarbeitung einen schriftlichen Vertrag über die Auftragsverarbeitung schließen, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Der Anbieter wird in einem solchen Fall die personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Weisungen des Kunden verarbeiten und geeignete Schutzmaßnahmen treffen.

11. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter www.ec.europa.eu/consumers/odr findet. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Anbieter zu nutzen.
  2. Der Anbieter ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen. Ein internes Beschwerdemanagement zur gütlichen Einigung wird im Bedarfsfall über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten angeboten, der Rechtsweg bleibt davon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters (derzeit Dresden). Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Im Übrigen gelten für die örtliche und internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Erläuterungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Individuelle Vertragsabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Mündliche Zusicherungen oder Erklärungen des Anbieters sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.
  5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.